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Lassen Sie sich
nichts vormachen, von Ihren eingezahlten Bezügen
sehen Sie nichts wieder. Die weitverbreitete
Fehlannahme, dass man auf ein Konto einzahlt
und von diesem bezieht, sobald man selbst alt ist,
stellt sich folgendermaßen dar. Man bezahlt mit
aktuellen Beiträgen die aktuellen Rentner,
d.h. wenn Sie in Rente gehen leben Sie von den
verbleibenden Arbeitnehmern. Mit anderen Worten muss
ein Arbeitnehmer für Sie und Ihren
Rentnerkollegen aufkommen, so einfach ist das.
Nachdem der Arbeitnehmer ja auch von irgendetwas
leben muss, kann also nicht mehr viel für Sie
übrig bleiben. Als Blümchen sagte: 'Die Rente
ist sicher', vergaß er das Pronomen 'meine'.
Also werden die Dimensionen verbal und in der
realen Umsetzung sich in folgende Richtungen
ändern, Rentenalter rauf (bis jeder in die
Kiste fällt, 75, 85,...,105?), frühere
Einschulung (mit 4, 3, 2 oder 1?), Rentenkürzung
für Rentner, Rentenbeitragserhöhung
für Arbeitnehmer, private Vorsorge der
Arbeitnehmer durch eigene Sparmaßnahmen. Dabei
werden aktuelle Arbeitnehmer doppelt bestraft, sie
müssen nicht nur die hohen Rentenbeiträge
finanzieren, nein, sie sollen sich zusätzlich
noch privat absichern, wie als ob man zufällig
schon weiß, dass sie sonst mit leeren Händen
unter die Brücke ziehen müssen. Abwechselnd wird
man die verschiedenen Vorschläge immer wieder in
der einen oder anderen Form in der Presse hören,
mal von dieser, mal von jener Partei. Reale
vernünftige Vorschläge kann keiner mehr bringen,
da es, aufgrund der Versäumnisse der Umstellung
(wie in Großbritannien unter Thatcher, wo jeder
in seine eigene Rentenkasse einzahlt) schlichtweg
keine mehr gibt. Das Sahnehäubchen oben drauf
bilden Beamte, frühverrentet, kassieren sie ihre
Kohle direkt vom Staat, also von unseren Steuern,
nach deren Abzug wir die private Vorsorge
treffen sollen. Die letzten Ausgaben kurz vor dem
Exitus eines Staates sind immer noch die Bezüge
und Pensionen, wie sie sich leicht bei einigen
insolventen Städten und Kommunen überzeugen
können.
Also was tun?
Als Altersvorsorge
ist nichts dienlich, über dass Sie nicht
jederzeit verfügen können, also
Lebensversicherung, Riesterrente, BfA-Rente,
überlegen Sie mal warum Ihnen der Zugriff
verwehrt wird oder so drastisch erschwert wird?
Man will verhindern, dass Sie vorzeitig an Ihr
Geld kommen können, respektive es Ihnen
nachträglich noch wegnehmen können, je nach
Bedarf, (Beispiele: Besteuerung der
Lebensversicherung, Rentenkürzung (einen
Nichtanpassung entspricht einer Kürzung, etc.)
Auch der Abschluss einer Lebensversicherung ist
problematisch, der staatliche Garantiezins
bröckelt immer weiter ab. Was bleibt also?
Selbstgenutzte 4
Wände sind unter Ausschöpfung aller
Fördermaßnahmen immer noch die beste
Investition, wenn die Belastung nicht zu hoch ist.
Aber Achtung durch das Arbeitslosengeld II wird
die nicht angemessene Wohnung zum Verzehr
freigegeben, was ist angemessen, bald eine 1/2
Zimmerwohnung für eine Familie.
Selbstgenutzte Wände
sinnvoll teilen...

Mit dem klassischen Sparbuch
liegt man unter Ausnutzung der Freibeträge nie
verkehrt.
Für risikobereite
gibt es konservative Fonds (DIT Dresdner
Bank) bei denen man auf Tagesbasis, investieren
oder deinvestieren kann.
Vorrausschauende
legen in Gold an, neben Immobilien
und Kunstgegenständen, die einzige
Anlageform, die eine kommende Wirtschaftskrise
überdauern wird.
Für Kosmopoliten
bietet sich eine Geldanlage im Ausland
(Weltwirtschaftswachstum 4,6; USA 4,7; Japan 4,5;
China über 10, Deutschland noch nicht einmal 1,7
(ehrlich ausgedrückt Stagnation)) an, USA, Indien, etc., die meisten Länder
offerieren eine Steuerbefreiung oder haben kein
Steuerabkommen mit der BRD. Somit entfallen auch
die Zinsen die Steuern. Am besten Sie legen Ihr
Geld bereits im Zielland an, dann haben Sie den
Schritt Kapitaltransfer schon mal erledigt, wenn
Sie zu neuen Ufern aufbrechen.
Hier ein kleiner
Auszug des allgemeinen Rentengeschwafels
Berlin, 15. Oktober 2002 - Am 1. Januar 2003 wird
das neue "Gesetz über eine
bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung - GSiG" in Kraft treten.
Ziel des neuen Gesetzes ist vor allem die Bekämpfung
der verschämten Altersarmut. Die Träger der
gesetzlichen Rentenversicherung wollen dem Gesetz
mit weitreichenden Informations- und
Beratungsangeboten zum Erfolg verhelfen.
Mit der bedarfsorientierten Grundsicherung hat
der Gesetzgeber erstmals einen Weg gewiesen, älteren
und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen
eine materielle Existenzgrundlage für eine würdige
Lebensführung zu schaffen und zu sichern.
"Wir begrüßen das neue Gesetz als einen
weiteren Beitrag zur Bekämpfung von
Altersarmut", so Prof. Dr. Franz Ruland,
Geschäftsführer des Verbandes Deutscher
Rentenversicherungsträger, am Dienstag vor der
Bundespressekonferenz.
1,4 Prozent der über 65-jährigen sind heute
auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
angewiesen. "Erfreulicherweise spielt damit
die Armut im Alter in Deutschland - nicht zuletzt
dank der gesetzlichen Rentenversicherung - keine
bedeutsame Rolle mehr", sagt Ruland.
Allerdings gibt es eine erhebliche Dunkelziffer
von älteren Menschen, die ihre Sozialhilfeansprüche
nicht wahrnehmen. Die Gründe dafür sind vielfältig:
Unkenntnis, Scham, Angst vor Behördengängen und
sozialer Kontrolle und vor allem die Befürchtung,
dass die Kinder in Regress genommen werden.
Hier setzt ab 1. Januar 2003 die neue
Grundsicherung an. "Das entscheidende Novum
der Grundsicherung gegenüber der Sozialhilfe ist,
dass ihre Leistungen unabhängig vom Einkommen der
Angehörigen sind, sofern dieses unter 100.000
Euro liegt", so Ruland. Dabei wird zu Gunsten
der Antragsberechtigten angenommen, dass dies in
der Regel der Fall ist.
Alle potenziell Anspruchsberechtigten werden im
Rahmen einer Sonderaktion persönlich
angeschrieben. Das sind vor allem
Altersrenterinnen und -rentner über 65 Jahre und
alle dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen,
deren Renteneinkünfte einen Betrag von 844 Euro
nicht übersteigen. "Die
Rentenversicherungsträger versenden seit gestern
insgesamt rund 6,5 Millionen Briefe. Jeder
Adressat erhält nicht nur umfassende
Informationen über die Leistungsvoraussetzungen,
sondern bekommt auch gleich ein
Antragsformular", erklärt Klaus Michaelis,
Mitglied der Geschäftsführung der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
"Wir gehen zwar davon aus, dass von den
angesprochenen Rentnerinnen und Rentnern der BfA
nur etwa 5-10 Prozent auch wirklich
anspruchsberechtigt sind," so Michaelis,
"aber als moderner Dienstleister sehen wir
uns in der Pflicht, alle potenziell berechtigten
Rentnerinnen und Rentner zu erreichen".
Träger der Grundsicherung sind die kommunalen
Grundsicherungsämter. Das Gesetz überträgt
allerdings den Rentenversicherungsträgern
umfangreiche Informations- und Beratungspflichten.
"Wir sind Interessenvertreter unserer
Versicherten, und das verpflichtet uns nicht nur,
die betroffenen Menschen zu informieren. Wir
werden alle erfor-derlichen Anstrengungen
unternehmen, Hilfesuchende auch angemessen zu
beraten", sagt Heiner Horsch, Vorsitzender
der Geschäftsführung der LVA Rheinprovinz.
"Unsere Mitarbeiter in den Auskunfts- und
Beratungsstellen stehen jedem Hilfe- und
Ratsuchenden auch zu Fragen der Grundsicherung für
ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wer
Hilfe benötigt, wird sie bei uns auch
bekommen." |